Checkliste Flugverspätungen – Passagierrechte (Stand 2018)

flughafenFlugreisen bedeuten für viele Menschen den Beginn eines Urlaubs oder eines Business Trips. Jedoch läuft es manchmal nicht wie geplant und es kommt zu Verspätungen, Ausfällen der Flüge oder Überbuchungen. Gut, wenn man dann weiß wie die Passagierrechte bei Flugverspätungen aktuell aussehen.
Hierzu geben wir Ihnen eine vereinfachte Checkliste Passagierrechte, mit der Sie rasch die Rechtslage als Passagier (Stand 2018) in solchen Situationen herausfinden können.

Rechtslage als Passagier

Sie haben Anspruch auf Fluggastrechte, wenn Ihr Flug eine dieser Bedingungen erfüllt:

    • Start an einem EU/EFTA*-Flughafen

oder

    • Ziel einem EU/EFTA*-Flughafen mit einer EU/EFTA*-Airline

* EFTA = Europäische Freihandelsorganisation (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein)

Darüber hinaus dürfen keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen (wie Streik oder Unwetter). Technische Defekte zählen ausdrücklich nicht dazu.

Tritt bei einem Flug eins dieser Ereignisse ein:

    • Flug fiel aus

oder

    • Nichtbeförderung etwa bei Überbuchung

oder

    • Flugankunft war stark verspätet**
      • Bis 1500 km Flugstrecke: ab 2 Stunden
      • innerhalb EU/EFTA bzw. Start/Ziel außerhalb 1501 – 3500 km Flugstrecke: ab 3 Stunden
      • Start/Ziel außerhalb EU/EFTA und über 3500 km Flugstrecke: ab 4 Stunden

** Entscheidend ist der Zeitpunkt des Öffnens der Kabinentür

haben Sie gegenüber dem Luftfahrtunternehmen Entschädigungsansprüche.

Passagierrechte bei Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen

Wenn oben genannte Bedingungen erfüllt sind, stehen Ihnen zunächst wahlweise folgende sofortige Ersatzleistungen zu:

    • Erstattung des Ticketpreises

oder

    • kostenloser Rückflug zum Abflugort

oder

  • Weiterflug zum Zielort baldmöglichst oder zum Wunschtermin

Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf folgende pauschalen Erstattungen gegenüber den Fluggesellschaften:

  • Bis 1500 km: 250 €
  • innerhalb EU/EFTA bzw. 1501 – 3500 km: 400€
  • Start bzw. Ziel außerhalb EU/EFTA und über 3500 km: 600€

Einfordern der Ansprüche

Um Ihre erworbenen Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften einfordern zu können, sollten Sie in folgender Reihenfolge vorgehen:

  • 1. Ansprüche direkt bei Fluggesellschaft geltend machen
  • 2. Bei Zurückweisen der Ansprüche: Schlichtungsverfahren durch Anrufen der Schlichtungsstelle für den öffentlicher Personenverkehr (söp)
  • 3. Bei Nichteinigung auf Schlichtung: Mahn- und Klageverfahren beim Amtsgericht am Start bzw. Zielflughafen oder einschalten von Flugrechteportalen, die Mahn- und Klageverfahren gegen Provision übernehmen.

Hinweis:
Diese Checkliste Passagierrechte stellt nur eine Übersicht typischer Fälle dar. Für nähere Informationen empfehlen wir die Checkliste: meine Rechtslage als Passagier bei einem Flugausfall.

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